Wesentliche Punkte
- Wenn Sie Ihr Aktiendepot kündigen möchten, müssen Sie dies schriftlich durchführen.
- Kündigungsfristen müssen Sie in der Regel nicht beachten.
- Bevor Sie Ihr Aktiendepot auflösen, müssen Sie dafür sorgen, dass keine Papiere mehr im Depot vorhanden sind.
Aktiendepot auflösen 2025: In nur wenigen Schritten Depot kündigen
Wer überlegt, sein Aktiendepot aufzulösen, muss sein Aktiendepot schriftlich kündigen. Egal bei welcher Bank oder bei welchem Broker, der Vorgang ist gleich. Normalerweise wird solch eine Kündigung innerhalb von wenigen Tagen durchgeführt.
Trotzdem müssen bestimmte Voraussetzungen geschaffen werden. So müssen zum Beispiel die in dem Depot befindlichen Wertpapiere veräußert oder übertragen werden. Wie Sie ein Aktiendepot auflösen, erklären wir in einer Schritt für Schritt Anleitung. Außerdem finden Sie für das Depot kündigen ein Musterschreiben. Die Vorlage können Sie einfach herauskopieren. Worauf Sie sonst noch achten müssen, erfahren Sie ebenfalls.
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Ein kündigen des Aktiendepots muss in Schriftform erfolgen
Wenn Sie überlegen, Ihr Aktiendepot aufzulösen, müssen Sie die Schriftform wählen. In dem Kündigungsschreiben sollten Sie verlangen, dass Sie eine Kündigungsbestätigung erhalten. Sollte es später einmal zu Problemen kommen, haben Sie dadurch eine Bestätigung. Gründe müssen Sie hingegen nicht angeben. Sie können auf dem Markt frei entscheiden ein neuesAktiendepot eröffnenund dorthin Ihr altesAktiendepot übertragen.
Für eine rechtmäßige Kündigung ist eine Unterschrift erforderlich. Das bedeutet, dass Sie das Kündigungsschreiben entweder einscannen und als E-Mail Anhang versenden müssen oder gleich per Post. In dem Kündigungsschreiben müssen bestimmte Punkte enthalten sein. Bei dem Aufsetzen des Kündigungsschreibens sollten Sie die folgenden Dinge berücksichtigen:
- Persönliche Angaben: Sie müssen darauf achten, dass alle persönlichen Angaben in der Kündigung enthalten sind, die Sie als Depotinhaber identifizieren. Dazu gehören beispielsweise Ihr Vor- und Nachname, Ihr Geburtsdatum und Ihre Adresse.
- Depot Nummer: Auch Ihre Depotnummer und falls vorhanden Ihre Kundennummer sollten in dem Kündigungsschreiben enthalten sein.
- Kündigungsdatum: Geben Sie ein, zu welchem Datum Sie Ihr Aktiendepot auflösen möchten.
- Referenzkonto: Sollte sich auf dem Konto ein Guthaben befinden, geben Sie ein Referenzkonto an, auf dem es überwiesen wird.
- Freistellungsauftrag: Kündigen Sie den vorhandenen Freistellungsauftrag, damit Sie den Sparerpauschbetrag für ein anderes Konto nutzen können.
- Kündigungsbestätigung: Verlangen Sie, dass Sie eine Bestätigung über die Kündigung erhalten.
- Unterschrift: Ihre Kündigung ist nur rechtskräftig, wenn das Schreiben handschriftlich unterschrieben ist. In manchen Fällen wird auch eine digitale Unterschrift akzeptiert.
Sollten sich auf Ihrem Aktiendepot noch Aktie befinden, müssen Sie diese entweder vorher verkaufen oder auf ein neues Depot übertragen. Mit dem Verkauf können Sie natürlich auch den Broker beauftragen.
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Aktiendepot Kündigung: Vorlage und Musterschreiben
Noch einfacher wird natürlich das Depot auflösen mit einem Musterschreiben. Sie können Ihr Aktiendepot kündigen mit der Vorlage, die wir nachfolgend veröffentlichen. Am besten kopieren Sie das Depot Kündigen Musterschreiben in ein Textprogramm und vervollständigen es mit Ihren persönlichen Daten.
Absender
Name
Straße
Postleitzahl und Ort
(hier müssen sämtliche Inhaber genannt werden, wenn es sich um ein Gemeinschaftsdepot handelt. Diese müssen auch alle einzeln unterschreiben)
Datum
Kündigung zum ….. Depot Nummer …….
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Kündigung meines Wertpapierdepots mit der Nummer …… zum …… Bitte nehmen Sie eine Schlussabrechnung vor und belasten Sie mein Referenzkonto mit der IBAN ……… mit den entsprechenden Beträgen.
Ebenfalls möchte ich in diesem Zuge meinen Freistellungsauftrag in Ihrem Hause löschen.
Ich bitte um Zusendung einer Kündigungsbestätigung.
Unterschrift
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Aktiendepot auflösen wegen Depotwechsel – hilfreiche Tipps
Der Grund, wenn ein Anleger überlegt, sein Aktiendepot aufzulösen, liegt meistens in den Kosten des alten Anbieters. Viele Broker bieten einen kostenlosen Wechselservice an. In diesem Fall müssen Sie sich nicht um die Übertragung der vorhandenen Wertpapiere kümmern. Sie müssen lediglich den Wechsel beauftragen. Beim Aktiendepot auflösen kommen unter Umständen Kosten auf Sie zu. Nämlich dann, wenn Sie zu einem neuen Anbieter wechseln und dieser Kosten von Dritten zahlen muss, wie zum Beispiel von der Verwahrstelle.
Seit 2024 dürfen in Deutschland sitzende Banken und Broker für den Wechsel zu einem anderen Depot keine Gebühren verlangen. Nachdem Sie den Wechsel beantragt haben, werden Ihre Aktien automatisch in das neue Depot übertragen. Der Depotwechsel muss per schriftlichen Auftrag beantragt werden. Außerdem müssen Sie die Voraussetzungen schaffen, damit ein Depotübertrag durchgeführt werden kann. Dazu gehört es zum Beispiel zu prüfen, ob die im alten Depot befindlichen Papiere auch beim neuen Broker gehandelt werden.
Haben Sie Aktien mit Bruchteilen im Portfolio, sollten Sie diese vorher verkaufen. Denn ein Übertrag ist nicht möglich. Das bedeutet, dass es sein kann, dass nicht alle Wertpapiere in das neue Konto übertragen werden können. Wir haben nachfolgend einige Tipps aufgestellt, die Ihnen bei der Kündigung helfen.
Tipp 1: Den richtigen Zeitpunkt wählen, um das Aktiendepot zu kündigen
Kündigen Sie Ihr altes Aktiendepot, weil Sie einen Broker mit besseren Konditionen gefunden haben oder aus einem anderen Grund wechseln möchten, müssen Sie bezüglich des Zeitpunkts nicht viel beachten. Bei einem Wechsel innerhalb Deutschlands wird dieser innerhalb von drei Wochen durchgeführt. Sie müssen allerdings beachten, dass Sie in dieser Zeit beim alten Broker keine neuenAktien kaufensollten. Planen Sie jedoch, die Aktien nicht in ein anderes Depot zu übertragen, müssen Sie den Verkauf der Aktien einleiten.
Dieser Schritt kann recht aufwendig sein und ist von der Größe des Depots abhängig. Planen Sie für den Verkauf der Aktien etwas Zeit ein und berücksichtigen Sie, dass Sie den optimalen Zeitpunkt für den Verkauf wählen müssen. Aus diesem Grund empfehlen wir auch die Kündigung erst dann durchzuführen, wenn sämtliche Aktien verkauft sind. Es ist nicht ratsam, aufgrund einer Depotkündigung nun möglichst schnell alle Papiere zu verkaufen. Ansonsten kann es passieren, dass die Auflösung des Depots mit herben Verlusten einhergeht, da der Kurs niedrig ist.
Tipp 2: Über die beim Aktiendepot auflösen entstehende Kosten informieren
Informieren Sie sich über die Kosten und Gebühren, die anfallen, wenn Sie Ihr Depot auflösen. Wechseln Sie zum Beispiel von einem Broker in Deutschland zu einem Anbieter im Ausland, können hierfür Gebühren anfallen. Nur bei einem innerdeutschen Wechsel dürfen Broker seit 2004 hierfür keine Kosten berechnen. Ausgenommen hiervon sind lediglich Gebühren, die von Drittanbietern anfallen, wie zum Beispiel von der Verwahrstelle.
Sämtliche mit der Kündigung in Verbindung stehende Gebühren werden von Ihrem Verrechnungskonto abgebucht. Daher sollten Sie auf eine entsprechende Kontodeckung achten und erst nach der Schlussabrechnung das auf dem Verrechnungskonto befindliche Restguthaben auf Ihr Referenzkonto auszahlen.
Tipp 3: Beim Aktiendepot auflösen die Bruchteile berücksichtigen
Bevor Sie final Ihr Aktiendepot auflösen, sollten Sie prüfen, ob Sie Bruchteile von Aktien besitzen oder Aktien, die wertlos sind. In diesen Fällen können Sie beantragen, dass diese Papiere aus Ihrem Depot ausgebucht werden. Bruchteile lassen sich schwierig verkaufen. Manchmal ist der Verkauf zum Beispiel nur dann möglich, wenn sich keine ganzen Teile mehr auf dem Depot befinden. Dies bedeutet in der Praxis, dass Sie warten müssen, bis Ihr Depot übertragen ist.
Bei einer Ausbuchung erhalten Sie den Gegenwert der Papiere nicht gutgeschrieben und müssen unter Umständen dafür Gebühren zahlen. Meisten beläuft sich der Wert aber bei nur wenigen Euro oder beträgt sogar 0 €. Bei Depotleichen erfolgt die Ausbuchung in der Regel wertlos. Sie verlieren dafür sämtliche Ansprüche an den ausgebuchten Aktien. Depotleichen entstehen beispielsweise dann, wenn eine Aktie an Wert verliert, weil das Aktienunternehmen insolvent ist.
Tipp 4: Aktiendepot kündigen mit Musterschreiben
Möchten Sie selber Ihr Depot kündigen, finden Sie in diesem Ratgeber ein entsprechendes Musterschreiben. Eine eigenständige Kündigung ist zum Beispiel dann erforderlich, wenn Sie Ihr Depot nicht zu einem anderen Anbieter übertragen und dementsprechend keinen Übertragungsservice nutzen können. Die Kündigung ist mit unserer Vorlage schnell geschrieben.
Wechseln Sie hingegen zu einem anderen Broker oder einer anderen Bank, können Sie bei der neuen depotführenden Bank in der Regel ein Musterschreiben finden. Damit können Sie besonders schnell eine Auflösung Ihres Aktiendepots beantragen.
Tipp 5: Beim Aktiendepot auflösen die Dauer und die Kündigungsfrist berücksichtigen
Wenn Sie ein Aktiendepot kündigen, müssen Sie keine Kündigungsfristen einhalten. Auch Gründe müssen Sie nicht angeben. Allerdings dauert es etwas, bis Ihre Aktien von einem Depot auf das andere übertragen werden. Die genaue Dauer hängt davon ab, ob Sie innerhalb von Deutschlands wechseln oder von oder zu einem Anbieter im Ausland.
Kraft Gesetz müssen Broker innerhalb Deutschlands diesen Wechsel in maximal drei Wochen durchführen. Nur wenn Sie zu einem ausländischen Anbieter oder von einem ausländischen Anbieter wechseln, kann es etwas länger dauern. Hier sind 5 bis 6 Wochen keine Seltenheit.
Tipp 6: Beim Depot auflösen die Steuer berücksichtigen
Findet kein Übertrag zu einem anderen Aktiendepot statt, sondern Sie verkaufen Ihre Aktien im Zuge der Kündigung, fällt beim Depot auflösen Steuer an. Die Höhe der Abgeltungssteuer beträgt 25%. Diese Steuer fällt auf Ihre Gewinne an. Verluste, die Sie im selben Jahr mit dem Verkauf von Aktien realisiert haben, können Sie davon in Abzug bringen. Zusätzlich wird der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% fällig. Dieser wurde zwar Ende 2021 abgeschafft. Diese Abschaffung gilt aber nicht für Kapitaleinkünfte. Dadurch liegt der Steuersatz insgesamt bei 26,375%.
Sind Sie Mitglied einer Kirche und dadurch kirchensteuerpflichtig, erhöht sich der Steuerbetrag noch einmal. Die genaue Höhe ist von dem Bundesland abhängig, in dem Sie leben. Aus diesem Grund beträgt bei Kirchensteuerpflicht die Steuer insgesamt 26,38 oder 27,99%. Zudem gibt es einen Freibetrag von 1000 € pro Person.
Aktien lassen sich übrigens auch vererben. Wer seinAktiendepot vererbenmöchte, kann dies per Testament, ansonsten greift die gesetzliche Erbfolge. Dabei unterliegt der Wert der Aktien der Erbschaftssteuer. Im Falle eines Todes erstellen die Broker eine Vermögensaufstellung mit den Depotbeständen zum Stichtag vor dem Todestag. Die Bewertung orientiert sich dabei an dem niedrigsten Kurs des Tages. Die gesetzlichen Steuerfreibeträge für Erbfälle gelten aber auch für vererbte Aktien.
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Die Risiken beim Kündigen eines Aktiendepots in der Zusammenfassung
Planen Sie Ihr Aktiendepot zu kündigen, kann es zu Problemen kommen. Risiken bestehen beispielsweise aus gesetzlichen Abweichungen in unterschiedlichen Ländern, von denen der jeweilige Broker reguliert wird. Stellen Sie daher unbedingt vorher sicher, unter welchen Voraussetzungen es überhaupt möglich ist, zu wechseln. Ein Wechsel von einem deutschen Anbieter zu einem deutschen Broker gestaltet sich in der Regel einfach. Schwieriger sind Depotüberträge von Deutschland ins Ausland oder umgekehrt aus dem Ausland nach Deutschland. Die wichtigsten Risiken:
▶️ Ein automatischer Wechsel von Depots aus den USA oder aus Kanada wird von vielen Brokern in Deutschland nicht unterstützt.
▶️ Die gesetzliche Maximalfrist von drei Wochen gilt ausschließlich bei einem Wechsel innerhalb Deutschlands.
▶️ Bei einem Wechsel von oder zu einem ausländischen Anbieter kann die Übertragung dementsprechend mehr als drei Wochen in Anspruch nehmen.
▶️ Bei einem Brokerwechsel innerhalb Deutschlands muss Ihnen der Broker innerhalb von fünf Tagen mitteilen, wenn er die dreiwöchige Frist nicht einhalten kann. Dabei ist der Grund für die Verspätung anzugeben.
▶️ Ein weiteres großes Problem ist, dass nicht jeder Broker dieselben Märkte und Börsen anbietet. Das kann bei einem Wechsel zu Komplikationen führen. Denn ein Übertrag ist nur von Papieren möglich, die der neue Broker auch im Portfolio hat.
▶️ In solch einem Fall müssen Sie die Papiere vor dem Wechsel verkaufen oder das Aktiendepot weiterhin behalten.
Fazit: Aktiendepot kündigen gestaltet sich in der Regel einfach
Die Gründe, warum Anleger überlegen, ein Aktiendepot aufzulösen oder zu kündigen, sind vielfältig. Meistens ist es der Fall, weil ein anderer Broker bessere Konditionen hat und der Anleger dadurch Geld sparen kann. Manchmal ist es aber auch so, dass jemand keine Lust mehr hat mit Aktien zu handeln und dadurch seine Aktien verkauft. In diesem Fall gibt es keinen Wechselservice und Sie müssen Ihr Depot selber auflösen. Hierfür finden Sie ein Muster für eine Kündigung auf dieser Seite.
Möchten Sie Ihre Aktien verkaufen, sollten Sie die Kündigung nicht überstürzen. Denn ansonsten kann es schnell passieren, dass der Verkauf mit finanziellen Verlusten einhergeht. Wir empfehlen im Falle eines Übertrags das alte Depot erst zu kündigen, wenn sämtliche Aktien in dem neuen Aktiendepot gutgeschrieben wurden.
FAQs zum Thema Aktiendepot auflösen
🕗 Wie lang dauert es, wenn ich mein Depot auflösen möchte?
Wenn Sie Ihr Aktiendepot auflösen, müssen Sie keine Kündigungsfrist beachten. Allerdings kann es etwas dauern, bis der Vorgang abgeschlossen ist. Denn schließlich müssen vorher die Wertpapiere verkauft oder zu einem anderen Broker übertragen werden.
❓ Was mache ich mit wertlosen Aktien in meinem Depot bei der Kündigung?
In diesem Fall können Sie bei der depotführenden Bank eine Ausbuchung beantragen. Allerdings können hierfür Gebühren anfallen und Sie verlieren damit auch den rechtlichen Anspruch aus den Papieren.
💶 Welche Steuern fallen an, wenn ich die Aktien aus dem alten Depot verkaufe?
Grundsätzlich haben Sie einen Freibetrag von 1000 € pro Person. Auf Aktiengewinne fällt eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % an. Zusätzlich wird der Solidaritätszuschlag von 5,5 % fällig und unter Umständen Kirchensteuer.
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